In den drei Regionen
sind die Gemeinden und/oder die regionalen Förderfonds zuständig für Unterstützungsgesuche. Die kantonale Projektförderung auf Gesuch hin entfällt.
Kantonsübergreifend steht es allen Kulturschaffenden offen an den Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung teilzunehmen.