COVID-Verordnung Kultur:
Gesuche für Soforthilfen für Kulturunternehmen konnten bis am 20. Mai eingereicht werden.
Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende können bis Sonntag, 20. September 2020 eingereicht werden.
Gesuchstellende werden gebeten ihre Gesuche über die Gesuchsplattform einzureichen. Gesuche in Papierform können nicht verarbeitet werden.
Kriterien
- Qualität
Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
- Professionalität
Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kompetenz in der Projektvorbereitung/-durchführung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation
- Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch die Gesuchstellenden (Privatinitiative), private Geldgeber (Gönner/Sponsoren) und Gemeinde(n). Eventuelle Beteiligung von Bund/Pro Helvetia. Ausgewiesene Finanzierungsnotwendigkeit durch den Kanton.
- Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung
Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Vernetzung mit anderen Bereichen, Berücksichtigung von Zentrumsangeboten und Angeboten im ländlichen Raum, kulturelle Vielfalt.
Einreichung der Gesuche
Gesuchstellende werden gebeten, ihre Gesuche um Projektbeiträge über die Gesuchsplattform einzureichen. Gesuche in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.