Die Innerschweizer Kulturstiftung wurde 1951 gegründet. Der Stiftungsrat ist aus je einem Regierungsratsmitglied der Innerschweizer Kantone Luzern, Schwyz, Zug, Uri, Obwalden und Nidwalden sowie einem weiteren Mitglied aus der Abteilung Kulturförderung des Kantons Luzern zusammengesetzt. Geschäftsstelle ist die Abteilung Kulturförderung des Kantons Luzern. Laut Stiftungsstatut können folgende Preise verliehen werden:
a) Literaturpreis der Innerschweiz
Er ist eine Auszeichnung für hervorragende literarische Leistungen, sei es für ein bestimmtes Werk oder für das gesamte Schaffen eines Autors bzw. einer Autorin. Der Preis kann an Schriftstellerinnen und Schriftstellern verliehen werden, die in der Innerschweiz heimatberechtigt oder seit mindestens fünf Jahren wohnhaft sind.
b) Kulturpreis der Innerschweiz
Er ist eine Auszeichnung für bedeutende wissenschaftliche oder kulturelle Leistungen, die ein Gebiet der Natur oder des Geisteslebens der Innerschweiz zum Gegenstand haben. Unter der Voraussetzung kann der Preis wissenschaftlich oder kulturell Schaffenden ohne Rücksicht auf ihren Heimatort und Wohnsitz verliehen werden. Mit dem Kulturpreis der Innerschweiz können aber auch Autoren und Autorinnen allgemeiner, wissenschaftlicher oder kultureller Werke ausgezeichnet werden, wenn sie in der Innerschweiz heimatberechtigt sind oder während 10 Jahren wohnhaft waren und sofern ihre Leistungen besonders hervorragen und deshalb auch der gesamten Innerschweiz zu Ehre gereichen.