Film

Neues Reglement

Gesuche für die erste Eingabe im Januar 2025 werden nach dem alten Reglement eingereicht und beurteilt. Für die zweite Eingabe im April 2025 gilt das neue Reglement.

Richtlinien Zentralschweizer Filmförderung 2025
Merkblatt formale Angaben 2025
Merkblatt Regionaleffekt 2025
Merkblatt Auswertungsförderung 2025

Teilnahme

Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.

Inhalt des Gesuchdossiers

Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen), Synopsis, Projektbeschrieb, Exposé/Treatment bzw. Drehbuch, Angaben zu Zielpublikum und Auswertungskonzept, Zeitplan, Link zu einem Referenzfilm auf einer Online Streaming-Plattform, projektrelevante Verträge, Bio-/Filmografie, Nachweise bereits zugesicherter Finanzierungen. (Bitte Details zu den Richtlinien beim jeweiligen Kanton beachten.)

Kriterien

Filmkünstlerische Qualität
Professionalität
Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.

Förderkategorien

Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:

  • Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
  • Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
  • Präsentation und Vermittlung von Film und Video

Einreichen der Gesuche

  • Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei auf der Gesuchsplattform eingereicht werden. Gender- und Diversitätsangaben (gemäss Gender Map BAK) können in einer separaten Datei hochgeladen werden.
  • Arbeitsproben bzw. Filme können über eine online Video-Plattform zugänglich gemacht werden.
  • Die Links der Video-Plattformen müssen nach Eingabedatum mindestens 2 Monate aktiv sein.
  • Weiter müssen die Kulturförderungen derjenigen Kantone schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden, zu denen der Bezug ausgewiesen wird und von der die Förderung beantragt wird.

Spätester Termin der online Erfassung im Jahr 2025

Dienstag 14. Januar 2025  nach altem Reglement
Dienstag 15. April 2025  nach neuem Reglement
Dienstag 15. Juli 2025  nach neuem Reglement
Dienstag 7. Oktober 2025  nach neuem Reglement

 

 

Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung
Bildungs- und Kulturdepartement

Romana Lanfranconi

Bahnhofstrasse 18

6002 Luzern

Standort


Telefon 041 228 45 13

Dienstag (ganzer Tag) und Freitagmorgen

E-Mail
 

Dokumente


bisheriges Reglement: Reglement Innerschweizer Filmfachgruppe
gültig für die erste Eingabe (14. Januar 2025)

Merkblatt zur Gesuchseingabe: Eingabe Gesuch Film

Gender- und Diversitätsangaben: Gender_Map_2017_DE

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Luzern: Richtlinien Gesuche Film

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Schwyz: Richtlinien Gesuche Film

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Obwalden: Richtlinien Gesuche Film

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Nidwalden: Richtlinien Gesuche Film

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Uri: Richtlinien Gesuche Film

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Zug: Richtlinien Gesuche Film