Film

Die Filmförderung des Kantons Luzern umfasst die Unterstützung von Filmprojekten sowie von Projekten im Bereich der Filmkulturvermittlung.

Förderung von Filmprojekten

Die Unterstützung von Luzerner Filmschaffenden bei ihren Filmprojekten erfolgt durch die Zentralschweizer Filmförderung in Zusammenarbeit mit den sechs Zentralschweizer Kantonen. 

Weitere Informationen zu den Zulassungskriterien, Richtlinien und Merkblättern, den Förderbereichen, Eingabeterminen sowie den Zugang zum digitalen Gesuchsportal: www.zentralschweizerfilmförderung.ch

Kontakt:
Manuela Forster
Geschäftsstelle Zentralschweizer Filmförderung

Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon +41 41 228 75 63
zentralschweizerfilmfoerderung@lu.ch

Förderung der Filmkulturvermittlung

Die Förderung von Projekten im Bereich der Filmkulturvermittlung ist wie in allen andern Kunstsparten regional organisiert. Diese Projekte fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden und/oder der vier regionalen Kulturförderungen:

Region Luzern West
Region LuzernPlus
Region Sursee-Mittelland
Region Seetal

Der Kanton kann im Bereich der Filmkulturvermittlung Projekte von zentralschweizerischer oder nationaler Ausstrahlung fördern.

Kontakt:
Hannes Gut, Leitung Abteilung Kulturförderung und Filmförderung

Kanton Luzern
Bildungs- und Kulturdepartement
Abteilung Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon +41 41 228 55 81
hannes.gut@lu.ch

 

Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern
Leitung Abteilung Kulturförderung und Filmförderung

Hannes Gut

Bahnhofstrasse 18

6002 Luzern

Standort


Telefon 041 228 55 81


E-Mail
 

Dokumente

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons LuzernRichtlinien Gesuche Film