Neues Reglement
Gesuche für die erste Eingabe im Januar 2025 werden nach dem alten Reglement eingereicht und beurteilt. Für die zweite Eingabe im April 2025 gilt das neue Reglement.
Richtlinien Zentralschweizer Filmförderung 2025
Merkblatt formale Angaben 2025
Merkblatt Regionaleffekt 2025
Merkblatt Auswertungsförderung 2025
Teilnahme
Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.
Inhalt des Gesuchdossiers
Inhaltsverzeichnis (mit Seitenzahlen), Synopsis, Projektbeschrieb, Exposé/Treatment bzw. Drehbuch, Angaben zu Zielpublikum und Auswertungskonzept, Zeitplan, Link zu einem Referenzfilm auf einer Online Streaming-Plattform, projektrelevante Verträge, Bio-/Filmografie, Nachweise bereits zugesicherter Finanzierungen. (Bitte Details zu den Richtlinien beim jeweiligen Kanton beachten.)
Kriterien
Filmkünstlerische Qualität
Professionalität
Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.
Förderkategorien
Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:
- Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
- Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
- Präsentation und Vermittlung von Film und Video
Einreichen der Gesuche
- Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei auf der Gesuchsplattform eingereicht werden. Gender- und Diversitätsangaben (gemäss Gender Map BAK) können in einer separaten Datei hochgeladen werden.
- Arbeitsproben bzw. Filme können über eine online Video-Plattform zugänglich gemacht werden.
- Die Links der Video-Plattformen müssen nach Eingabedatum mindestens 2 Monate aktiv sein.
- Weiter müssen die Kulturförderungen derjenigen Kantone schriftlich über das Einreichen der Dossiers informiert werden, zu denen der Bezug ausgewiesen wird und von der die Förderung beantragt wird.
Spätester Termin der online Erfassung im Jahr 2025
Dienstag |
14. Januar |
2025 |
nach altem Reglement |
Dienstag |
15. April |
2025 |
nach neuem Reglement |
Dienstag |
15. Juli |
2025 |
nach neuem Reglement |
Dienstag |
7. Oktober |
2025 |
nach neuem Reglement |