Im Kanton Luzern ist die Projektförderung auf Gesuch hin regional organisiert. Förderbeiträge an kulturelle Projekte (Veranstaltungen, Produktionen oder Vermittlungsprojekte) innerhalb der Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden und/oder der vier regionalen Kulturförderungen.
Region Luzern West
Region LuzernPlus
Region Sursee-Mittelland
Region Seetal
Projekte mit Bezug zu mehreren Regionen des Kantons Luzern können in der Region, in welcher die Mehrheit der Projektbeteiligten ihren Wohnsitz hat oder der Hauptwirkungsort des Projekts liegt, eingereicht werden.
Auf kantonaler Ebene werden keine Projekte auf Gesuch hin gefördert. Ausnahmen bilden die Sparte Film sowie Investitions- oder Vermittlungsprojekte von Museen/Sammlungen im Kanton. Ebenfalls kann das Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) aussergewöhnliche nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte (Infrastruktur, Jubiläumsbeiträge oder Brauchtum) aus den Bereichen Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege mit Lotteriemitteln unterstützen. Kantonsübergreifend steht es allen Kulturschaffenden offen an den Ausschreibungen der selektiven Förderung teilzunehmen.
Verfahrensregeln bei Projekten von zentralschweizerischer Bedeutung
Bei Vorhaben von zentralschweizerischer Bedeutung bzw. mit Bezug zu mehreren Zentralschweizer Kantonen sind Gesuche an alle betroffenen Kantone zu stellen und die jeweils gewünschten Beiträge im Finanzierungsplan transparent auszuweisen. Der Standortkanton kann eine Behandlung in der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten Zentralschweiz (KBKZ) beantragen. Die KBKZ berät das Gesuch und kann anschliessend eine Unterstützungsempfehlung abgeben.
Bedingung für eine Unterstützung von Zentralschweizer Projekten durch den Kanton Luzern ist eine Empfehlung der KBKZ. Der Kanton Luzern ist an diese Empfehlung nicht gebunden. Fehlt eine solche Empfehlung, kann das Zentralschweizer Projekt nur unterstützt werden, wenn ein ausserordentliches Interesse des Kantons Luzern an einer Förderung des Projekts ausgewiesen werden kann. Projekte mit Schwerpunkt im Kanton Luzern werden zudem auch in der Kulturförderungskommission behandelt.
Verfahrensregeln bei Projekten von gesamtschweizerischer Bedeutung
Bei Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung ist ein Gesuch an den Standortkanton zu wenden und die Mitfinanzierung durch die übrigen Kantone im Finanzierungsplan transparent darzustellen. Der Standortkanton kann eine Behandlung im Rahmen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) beantragen. Die KBK kann eine Unterstützungsempfehlung abgeben. Diese wird den Gesuchstellenden zugestellt. Die Gesuchstellenden können anschliessend gestützt auf die Empfehlung der KBK an die einzelnen Kantone gelangen. Der Kanton Luzern ist an die Empfehlung nicht gebunden.
Bedingung für eine Unterstützung von Projekten mit gesamtschweizerischer Bedeutung durch den Kanton Luzern ist eine Empfehlung der KBK. Fehlt eine solche Empfehlung, kann das Zentralschweizer Projekt nur unterstützt werden, wenn ein ausserordentliches Interesse des Kantons Luzern an einer Förderung des Projekts ausgewiesen werden kann. Projekte mit Schwerpunkt im Kanton Luzern werden zudem auch in der Kulturförderungskommission behandelt.