Ab dem 1. Januar 2020 sind neu in allen vier Regionen
die Gemeinden und/oder die regionalen Förderfonds zuständig für Unterstützungsgesuche. Die kantonale Projektförderung auf Gesuch hin entfällt.
Ausnahmen bilden die Sparte Film, Investitions- oder Vermittlungsprojekte von Museen/Sammlungen im Kanton sowie ausgewählte Projekte von zentralschweizerischer oder gesamtschweizerischer Bedeutung.
Kantonsübergreifend steht es allen Kulturschaffenden offen an den Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung teilzunehmen.