Der Kanton Luzern hat im Jahr 1933 zum ersten Mal ein Budget für Kunstankäufe bewilligt. Im gleichen Jahr tätigte der Regierungsrat seine ersten Ankäufe – im neu eröffneten Kunstmuseum Luzern. Im Jahr 1954 wurde eine „Kommission von Fachleuten“ für die Ankaufstätigkeit des Kantons beauftragt. 1977 hat der Regierungsrat die erste – in dieser Form noch heute tätige – Kulturförderungskommission gewählt. Ein Ausschuss dieser Kommission (Fachgruppe Kunst) ist verantwortlich für „den Ankauf von Werken der Bildenden Kunst“. Der Kanton Luzern stellt ihr jährlich 80'000 Franken (aus Mitteln von swisslos) für Kunstankäufe zur Verfügung.
Die Kunstsammlung des Kantons besteht aus über 3'000 Objekten von rund 680 Künstlerinnen und Künstlern. Viele Werke sind in öffentlichen Räumen der Kantonalen Verwaltung (Schulen, Gerichte, Spitäler, Verwaltungsgebäude) platziert. Ältere Werke sind im Historischen Museum deponiert. Das Kunstmuseum Luzern beherbergt ebenfalls einige kantonale Objekte, die als Leihgaben zur Verfügung gestellt werden.
Kunstankäufe