Informationen zu Werkrückgaben vor Umzug ins KVSE
Mit dem Umzug in die «Neue Kantonale Verwaltung am Seetalplatz» müssen die aktuell ausgeliehenen Werke aus der kantonalen Kunstsammlung in das Depot zurückgeführt werden. Die Abteilung Kulturförderung erarbeitet dazu die Vorgehensweise und informiert rechtzeitig über den Ablauf.
Das wichtigste vorweg:
- Kunstwerke, in den unterschiedlichsten Räumlichkeiten der Dienststellen, werden zurück in die Kunstsammlung überführt.
- Es dürfen keine Kunstwerke an den Seetalplatz mitgenommen werden.
- Leihnehmende oder Verantwortliche werden frühzeitig über den Rücknahmeprozess informiert.
- Aus Platzgründen können Kunstwerke ab sofort nicht an die Bahnhofstrasse 18 rücktransportiert werden. Was mit den aktuell ausgeliehenen Werken passiert, darüber wird die Abteilung Kulturförderung frühzeitig informieren.
- Der Leihbetrieb für Organisationen, die in die Kantonale Verwaltung Seetalplatz umziehen, wird per sofort eingestellt.
Dies betrifft nur die Büros der Organisationen, die in die Kantonale Verwaltung Seetalplatz umziehen. Ausleihen an Gerichte oder Schulen bleiben bestehen.
Vorgehen bei Werkausleihen und Werkrückgaben
Interessierte Kantonsangestellte können Werke aus der Kunstsammlung des Kantons Luzern kostenlos für ihre Arbeitsräume ausleihen. Die Kunstwerke müssen jedoch persönlich im Kunst-Depot an der Bahnhofstrasse 18 in Luzern ausgesucht und abgeholt werden. Der Transport und die Hängung der ausgeliehenen Werke müssen von den Leihnehmenden zudem selber organisiert werden. Nicht mehr gewünschte Werke müssen von den Leihnehmenden selber wieder ins Depot zurückgebracht werden.
Sorgfalts- und Meldepflichten
Die Ausleihe von Werken ist für Kantonsangestellten kostenlos. Im Gegenzug tragen die Leihnehmenden jedoch für die gesamte Dauer der Werkausleihe die Verantwortung für die Erhaltung der Kunstwerke. Ausgeliehene Werke müssen mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und vor mutwilliger Beschädigung oder Entwendung bestmöglich geschützt werden. Allfällige Schäden oder Verluste müssen umgehend gemeldet werden. Ebenso müssen die Leihnehmenden die Kulturabteilung im Falle ihres Büroumzugs, Stellenwechsels oder ihrer Pensionierung rechtzeitig und persönlich informieren.