Vorgehen bei Werkausleihen und Werkrückgaben
Interessierte Kantonsangestellte können Werke aus der Kunstsammlung des Kantons Luzern kostenlos für ihre Arbeitsräume ausleihen. Die Kunstwerke müssen jedoch persönlich im Kunst-Depot an der Bahnhofstrasse 18 in Luzern ausgesucht und abgeholt werden. Der Transport und die Hängung der ausgeliehenen Werke müssen von den Leihnehmenden zudem selber organisiert werden. Nicht mehr gewünschte Werke müssen von den Leihnehmenden selber wieder ins Depot zurückgebracht werden.
Sorgfalts- und Meldepflichten
Die Ausleihe von Werken ist für Kantonsangestellten kostenlos. Im Gegenzug tragen die Leihnehmenden jedoch für die gesamte Dauer der Werkausleihe die Verantwortung für die Erhaltung der Kunstwerke. Ausgeliehene Werke müssen mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und vor mutwilliger Beschädigung oder Entwendung bestmöglich geschützt werden. Allfällige Schäden oder Verluste müssen umgehend gemeldet werden. Ebenso müssen die Leihnehmenden die Kulturabteilung im Falle ihres Büroumzugs, Stellenwechsels oder ihrer Pensionierung rechtzeitig und persönlich informieren.