Die Zentralschweizer Kantone delegieren die Beurteilung im Bereich Filmförderung seit 1986 an die Zentralschweizer Filmförderung, die für die Beurteilung der Filmgesuche der sechs Zentralschweizer Kantone zuständig ist. Die Geschäftsstelle der Zentralschweizer Filmförderung ist beim Kanton Luzern angesiedelt.
Die Kommission der Zentralschweizer Filmförderung, die sich aus delegierten Expertinnen und Experten aus allen Zentralschweizer Kantonen zusammensetzt, begutachtet und diskutiert eingegangene Gesuche, die einen oder mehrere Kantone betreffen. Darauf gestützt gibt sie Beurteilungen und Empfehlungen an die Kantone ab. Zwar haben diese keine Rechtsverbindlichkeit, sie dienen jedoch den zuständigen Behörden in der Entscheidungsfindung als zentrale Grundlage. Die Zentralschweizer Filmförderung verfügt folglich über keine Entscheidungskompetenzen und über keine finanziellen Mittel.
Gesuche Filmförderung
Kommission Zentralschweizer Filmförderung